ACHTUNG! Vor Anforderung eines Rezeptes oder einer Überweisung, muss im aktuellen Quartal die Versichertenkarte vorab eingelesen werden!
Ohne eingelesene Versichertenkarte, kann die Anforderung nicht bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie, dass E-Mails, die während unserer Urlaube eingehen, im Nachhinein nicht bearbeitet werden!
- Für alle Rezept- oder Überweisungs-Ausstellungen müssen Kassenpatienten zu Beginn eines jeden Quartals ihre Versichertenkarte einlesen lassen!
- Wiederholungsrezepte unserer Patienten/-innen können per E-Mail oder telefonisch angefordert werden. Neue Rezepturen / Medikation bzw. Rezeptanfragen von Vertretungspatienten müssen persönlich in der Praxis angefragt werden.
- Emails mit Anforderungen von E-Rezepten/Rezepten/Überweisungen werden von uns innerhalb von 1-2 Werktagen bearbeitet.
- Bei Unklarheiten in der Rezeptbestellung melden wir uns bei Ihnen.
- Keine Terminvereinbarung per Email möglich